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Liefer-
und Aufführungsbedingungen:
Sie
können Ansichtssendungen der Theaterstücke in papierform oder
als PDF-Dateien bestellen. Manche Theaterstücke können
aus vertraglichen Gründen nur in papierform verschickt
werden. Für den Postversand verlangen wir eine Kostenbeteiligung
von Fr. 1.- pro Theaterstück. Diese müssen nach Gebrauch an
uns retourniert werden. Elektronische Ansichtssendungen sind
gratis. Die Ansichtssendungen dürfen nicht kopiert oder auf
andere Weise vervielfältigt werden.
Wenn Sie ein Stück aufführen möchten, dann senden Sie uns
bitte das ausgefüllte Formular ‚Anmeldung
von Aufführungen' per Post, Email oder Fax zu. A 5
Texthefte müssen entsprechend der Anzahl Rollen gegen Rechnung
erworben werden. Zusätzliche Hefte (A 5) oder Regiebücher
(A 4 - gebunden) können mit dem obenerwähnten Formular angefordert
werden. Die Textbücher kosten: Regie-Buch A 4 = Fr. 20.- /
Rollen-Heft A 5 = Fr. 15.- (exkl. Versand und Verpackung)
Der Name des Autors und des Bearbeiters muss auf allen Werbeträgern
genannt werden. In Programmheften muss zusätzlich der Name
des Verlags aufgeführt werden.
Nach Einsendung des Formulars erhalten Sie von uns die Textbücher
mit der Genehmigung zur Aufführung. Ohne Genehmigung dürfen
keine Aufführungen stattfinden.
Sie bezahlen für jede Aufführung eine Gebühr in Höhe von 10
% der Bruttoeinnahmen (aus Eintrittsgeldern, Spenden, Sammlungen,
Programmverkäufen etc.) mindestens jedoch die Mindestgebühr,
welche zwischen Fr. 80.- und Fr. 120.- pro Aufführung liegt.
Die Abrechnung der Aufführung durch die aufführende Bühne
erfolgt spätestens einen Monat nach Durchführung.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung
gültigen Aufführungsbedingungen und Preise.
Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen,
Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne
Einnahmen.
Das Recht zur Aufführung der Theaterstücke in der Schweiz
erteilt ausschliesslich der Theaterverlag Kaliolabusto, Etienne
Meuwly in 3254 Messen.
Die aufführende Bühne/Theatergruppe erklärt sich gemäss dem
Urheberrecht bereit, dem Verlag auf Anforderung Auskunft über
Art, Anzahl und Ausmass der Aufführungen, Zuschauerplätze
und erzielte Einnahmen zu geben.
Aufführungen von Profi-Bühnen, Bühnen mit Berufsschauspielern
oder andere gewerbliche Aufführungen sind nur nach Abschluss
eines gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig. Das Recht
der Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung vergibt
ausschliesslich der Verlag.
Unerlaubte Aufführungen, unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren
und Vervielfältigen verstossen gegen das Urheberrecht und
sind gesetzlich verboten.
Stand 1. Januar 2008
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